22.09.2022

BAFA bietet Hilfestellung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Umsetzung der Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Unternehmen stehen vor der Herausforderung ein angemessenes Risikomanagementsystem, nach den Anforderungen der §4 und §5 LkSG, zu implementieren um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen zu identifizieren. Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, erläutert die Handreichung des BAFA die Anforderungen des LkSG und dient mit praktischen Tipps als Hilfestellung bei der unternehmensinternen Umsetzung. Zudem enthalten zwei Anhänge weitere Informationen bezüglich der Angemessenheitskriterien und zu möglichen Umsetzungshilfen zur Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Darüber hinaus arbeitet das BAFA an weiteren Handreichungen und Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen des LkSG im Unternehmen, welches ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab dem 1. Januar 2024 für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten anzuwenden ist. Unter anderem arbeitet das BAFA an der Entwicklung eines Fragebogens, mithilfe dessen die Berichtspflicht nach §10 LkSG Abs. 2 erfüllt werden kann. Das vollständige Dokument zur Handreichung der Risikoanalyse sowie Informationen zur Berichtspflicht finden Sie unter www.bafa.de (Suchbegriffe: „Handreichung Risikoanalyse“ und „Berichtspflicht“).

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