06.01.2025

Aufwendungsausgleichsverfahren – Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Arbeitsunfähigkeit

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Die Lohnfortzahlungsversicherung wird durch das Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt. Danach werden dem Arbeitgeber das fortzuzahlende Entgelt und die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aller Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden sowie im Falle des Mutterschutzes erstattet. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch allein vom Arbeitgeber aufzubringende Umlagen finanziert.

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Anna Wiese
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