26.09.2022

Aktuelles zur 3.000 Euro Bonuszahlung

Nachrichten | CB Artikel

Im Rahmen der konzertierten Aktion hat die Bundesregierung eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro zur Abmilderung der Belastungen durch die hohen Energiekosten sowie die Preissteigerungen durch die Inflation auf den Weg gebracht. Dazu ist folgende Regelung zum Einkommensteuergesetz entworfen worden:

„11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom (einsetzen: Datum des auf den Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes folgenden Tages) bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;“

Diese Regelung soll möglichst noch zum Dezember 2022 in Kraft treten und vermutlich eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 haben. Inwieweit die Zahlung gestückelt werden kann, bleibt abzuwarten. Ausdrücklich soll die Regelung auch den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Verhandlungen der kommenden Jahre Spielräume geben. So wie bei dem Corona-Bonus wird es sich nicht um eine Zahlung handeln, welche den Arbeitnehmenden einen Anspruch gibt, sondern es bleibt den Arbeitgebern bzw. den Tarifvertragsparteien vorbehalten, eine solche Zahlung zu gewähren. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten. 

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