21.09.2023

Abmahnung oder fristlose Kündigung?

Nachrichten | CB Artikel

Ob ein schuldhafter Pflichtenverstoß nur durch eine Abmahnung geahndet werden kann oder zu einer fristlosen Kündigung führt, ist immer eine Frage des Einzelfalles und kann je nach Gericht sehr unterschiedlich beurteilt werden.

So auch im Fall von Beschäftigten, die nach einer Weihnachtsfeier in den Weinkeller des Arbeitgebers gelangten, dort vier Weinflaschen konsumierten und den Raum anschließend erheblich verschmutzten. Sah die erste Instanz dies noch als lediglich abmahnungswürdig an, erkannte das Landesarbeitsgericht (LAG) hierin eine schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Beratung von erfahrenen Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern, die ein Gespür für solche Fälle entwickeln, ist daher immer ratsam.

LAG Düsseldorf (Az. 3 Sa 284/23)

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