25.11.2022

Whistleblowing: Full Service zum HinSchG

Nachrichten | Personal | Unternehmen | Digitalisierung | Recht

Haben Sie schon an das Hinweisgeberschutzgesetz gedacht? Das neue Angebot der AGA Service GmbH für KMU wurde am 22. November im Rahmen eines PraxisForums vorgestellt und steht Unternehmen ab sofort zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Auf Unternehmen kommen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) weitreichende Verpflichtungen zu. Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes sofort tätig werden, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2023. Mit dem HinSchG werden der Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt.

Wir möchten Sie dabei unterstützen, das Gesetz rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen: Mit unseren übersichtlichen Leistungspaketen bieten wir Unternehmen unterschiedlicher Größe genau das, was Sie benötigen: Lagern Sie alle manuellen Meldekanäle (Telefon, E-Mail, Post, persönlich, Software) auf die AGA Service GmbH aus oder lassen Sie sich Ihre eigene Software erstellen. Auch kleineren Unternehmen machen wir gerne ein passendes Angebot.

Erfahren Sie mehr unter: www.aga.de/hinweisgeber

Sie haben unser PraxisForum verpasst? Unser Bildungswerk hat zu diesem Thema ein neues Web Based Training im Angebot. 

Kontakt

Neddermeyer
Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 0511 336512-170
Christiani
Julie Christiani
Geschäftsführerin Digitalisierung & Innovation
Tel.: 040 30801-149
Gröger
Kay Gröger
Leiter Geschäftsstelle Bremen, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Tel.: 0511 336512-172
Hoppe-Sumic
Svenja Hoppe-Sumic
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-219