06.03.2018

Urteil des EuGH: Zulässigkeit einer befristeten Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus

Nachrichten | Recht

Die befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über den Eintritt der Regelaltersgrenze hinaus ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar. In dem Fall schlossen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab, der über die Regelaltersgrenze hinaus befristet wurde. Eine weitere Verlängerung war vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers vorgesehen. Einen Antrag auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses lehnte der Arbeitgeber ab. Der Arbeitnehmer reichte eine Klage ein, weil er der Auffassung war, dass eine derartige Vereinbarung eine Altersdiskriminierung darstelle. Zudem sei fraglich, ob diese überhaupt mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar sei. Der EuGH urteilte, dass eine Altersdiskriminierung nicht vorliege. Arbeitnehmer, die das Regelalter für die gesetzliche Altersrente erreichen, unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer sozialen Ab-sicherung von anderen Arbeitnehmern, sondern ebenfalls dadurch, dass sie sich regelmäßig am Ende ihres Berufslebens befinden. Im Hinblick auf eine Befristung von Verträgen stehen sie somit nicht vor der Alternative, in den Genuss eines unbefristeten Vertrags zu kommen.

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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