06.03.2018

Urteil des EuGH: Keine Ruhezeiten in der Fahrerkabine

Nachrichten | Recht

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf die für Lastwagenfahrer vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden im Gegensatz zu anderen Pausen nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Ein belgisches Transportunternehmen hatte geklagt, weil es mit der Verhängung eines Bußgeldes für den Fall, dass ein Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringt, nicht einverstanden war. Gemäß einer EU-Verordnung haben Lastwagenfahrer spätestens nach sechs Fahrtagen eine Ruhezeit von 45 Stunden einzulegen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf 24 Stunden verkürzt werden kann. Sie darf dann in der Fahrerkabine verbracht werden, sofern eine geeignete Schlafmöglichkeit für jeden Fahrer vorhanden ist und das Fahrzeug nicht fährt. Gleiches gilt für die tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden (beziehungsweise neun Stunden für die verkürzte tägliche Ruhezeit). Etwas anderes gilt aber für die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden. Hier muss der Lkw-Fahrer die Fahrerkabine verlassen. Ziel der EU-Verordnung sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die allgemeine Straßenverkehrssicherheit. Der Gesetzgeber wollte Lastwagenfahrern die Möglichkeit geben, ihre wöchentliche Ruhezeit an einem Ort zu verbringen, der geeignet und angemessen ist. Das sei bei einer Lkw-Kabine nicht der Fall. Das Urteil bestätigt die Rechtspraxis in Deutschland. Auch hier wird die EU-Verordnung dahingehend ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.  

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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