14.01.2022

Update für Hamburg: Wieder FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

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In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs (Bussen, Bahnen, Fähren, Taxen und MOIA) sowie dessen Haltestellenbereichen gilt in Hamburg pandemiebedingt ab dem 15. Januar 2022 bis auf weiteres die Pflicht für Fahrgäste ab 14 Jahren, eine FFP2-Maske (oder gleichwertiger Standard) zu tragen. Bei Fahrgästen zwischen 6 und 13 Jahren genügt weiterhin eine medizinische Maske.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzentwicklung sowie der ansteckenderen Omikron-Variante bietet die höhere Filterwirkung des FFP2-Standards einen weitaus höheren Schutz im ÖPNV als medizinische Masken. Hamburg hatte die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV zum Schutz der Fahrgäste und des Personals aufgrund seinerzeit erhöhter Inzidenzen bereits von April bis Juni 2021 veranlasst.

Bei Nicht-Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt nach wie vor eine Vertragsstrafe von 40 Euro. Die rund 750 Kontrolleurinnen und Kontrolleure von Hochbahn, S-Bahn und VHH werden die Einhaltung der bundesweit gültigen 3G-Regel sowie der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin im Rahmen der Kontrollen überprüfen. Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine FFP2-Masken tragen können, können dies mit einem gültigen ärztlichen Attest nachweisen und medizinische Masken tragen.

Quelle: Pressestelle der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

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Christian Ströder
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