03.02.2022

Update für Hamburg: Steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert

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Die Hamburger Steuerverwaltung unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Die steuerlichen Erleichterungen können Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen, die von der Corona-Pandemie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind.

Folgende Regelungen, auf die sich die Finanzministerien der Länder und das Bundesfinanzministerium verständigt haben, wurden verlängert:

  • Bis zum 30. Juni 2022 können Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.
  • Betroffene können bis zum 31. März 2022 Anträge auf zinslose Stundung stellen. Die Stundungen können bis maximal 30. Juni 2022 gewährt werden. Anschlussstundungen sind möglich, wenn sie mit einer angemessenen und bis höchstens zum 30. September 2022 dauernden Ratenzahlung verbunden sind.
  • Bei bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern werden Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt. Säumniszuschläge, die bis zum 30. Juni 2022 entstehen, werden grundsätzlich erlassen. Bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung gilt dies bis zum 30. September 2022.

Quelle: Pressestelle der Finanzbehörde

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Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
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