29.07.2021

Update für Hamburg: Corona Härtefallhilfen werden erweitert und verlängert

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Unternehmerinnen und Unternehmer, für die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Corona-Hilfen in Frage kamen, können eine Förderung aus dem Härtefallfonds beantragen. Für die Hamburger Wirtschaft stehen insgesamt 38,36 Millionen Euro bereit. 19,18 Millionen Euro davon trägt der Bund, die andere Hälfte die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Antragsstellung ist seit dem 18. Mai möglich. Die Antragsfrist wurde nun bis zum 31. Oktober 2021 verlängert und der Zeitraum, für den Hilfen gewährt werden, bis zum 30. September 2021 ausgeweitet.

Für die Härtefallhilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen. Das Unternehmen muss dafür seinen Hauptsitz in Hamburg haben und in der Zuständigkeit eines Hamburger Finanzamts sein. Es muss eine wirtschaftliche Existenzbedrohung vorliegen, die auf Pandemie-bedingte Härten zurückzuführen ist.

Dank der besseren Förderbedingungen können Soloselbständige nun einen Direktantrag bis zu einer Förderhöhe von 11.250 Euro stellen, wobei die Förderung maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes beträgt. Für alle weiteren Unternehmen und Soloselbständige mit höherem Förderbedarf ist die Zuwendung in der Regel auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. In diesem Fall erfolgt die Antragsstellung analog zu den bestehenden Hilfen über einen prüfenden Dritten. Eine weitere Verbesserung: Die Hamburger Corona Härtefallhilfe kann nun grundsätzlich auch für die Monate im Förderzeitraum beantragt werden, in denen keine anderen Coronahilfen greifen.

Die genauen Antragsbedingungen der IFB Hamburg finden sie hier.

Quelle: Pressestelle der Behörde für Wirtschaft und Innovation