19.10.2021

Update für Hamburg: Ausweitung des 2G-Modells

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Der Hamburger Senat heute Eckpunkte für die Aktualisierung und Verlängerung der Corona-Verordnung beschlossen. Auch in weiten Bereichen des Einzelhandels darf künftig optional das 2G-Zugangsmodell verwendet werden. Eine Verlängerung der Corona-Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend, 23. Oktober 2021, in Kraft.

Das optionale 2G-Zugangsmodell wird ausgeweitet. Das 2G-Zugangsmodell bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Gewerbetreibende müssen dies kenntlich machen und der Stadt zuvor anzeigen. Außerdem müssen die Impfnachweise bei Betreten zwingend mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden.

Künftig ist die Anwendung dieses Zugangsmodells grundsätzlich auch im Einzelhandel sowie im Bereich der Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene möglich, also beispielsweise im Friseurhandwerk. 2G-Zugangsmodelle sind jedoch nicht möglich in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung. Dazu zählen der Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Zeitungs-/ Zeitschriftenverkauf, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Fahrzeug- und Fahrrad-Reparaturbetriebe.

Der Senat hat sich zudem darauf verständigt, die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre im Rahmen des 2G-Modells erneut zu verlängern. In der Verordnung wird zudem geregelt, unter welchen Bedingungen Weihnachtsmärkte stattfinden können.

Außerdem hat der Senat die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit beschlossen. Wer gefälschte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise herstellt, beschafft, verkauft, weitergibt oder verwendet, muss künftig nicht nur mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Quelle: Pressestelle Hamburger Senat

 

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