06.04.2020

Schutzschirme der Länder: Unterstützung von Unternehmen und Institutionen in der Corona-Krise

Nachrichten | Corona | Unternehmen | Politik

In der Corona-Krise unterstützen Bund und Länder Unternehmen mit finanziellen Hilfen. Teilweise wurden die Hilfspakete bereits zusammengeführt. Die Anträge können gestellt werden. Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragsstellung? Einen aktuellen Überblick über die Maßnahmen in den einzelnen norddeutschen Bundesländern finden Sie hier:

Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Kleinstunternehmen, Freiberuflich Tätige sowie Soloselbständige unterstützt das Land Bremen über das „Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen“. Der Liquiditätszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe wird gestaffelt nach Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

  • bis zu 9.000 Euro für maximal drei Monate (bis zu fünf Beschäftigte, Soloselbstständige, Freiberufler)
  • bis zu 15.000 Euro für maximal drei Monate (bis zu zehn Beschäftigte)

Die Anträge von Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt haben, werden auch im Rahmen der beantragten Bundesförderung geprüft. Eine bereits gewährte Soforthilfe aus der Corona Soforthilfe des Landes Bremen wird bei der Prüfung im Rahmen der Bundesförderung in voller Höhe angerechnet.

Die Bremer Aufbaubank bzw. BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH die weisen darauf hin, dass Unternehmen, die bereits einen Antrag für Soforthilfe des Landes gestellt haben, keinen weiteren Antrag auf Bundesförderung stellen sollen.
Der Antrag für das Soforthilfeprogramm des Bundes steht für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freiberuflich Tätigen hier bereit:

Unternehmen aus Bremen 
Unternehmen aus Bremerhaven 

Auf der Seite der Bremer Aufbaubank bzw. der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH können die Anträge sowie die notwenigen Dokumente hochgeladen werden. 

Die Förderrichtlinie Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen können Sie hier downloaden

Die FAQs "Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen" finden Sie hier

Corona-Soforthilfe Programm des Landes (II) für Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten

Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten erhalten keinen Zuschuss über das „Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen“. Dafür nutzt das Land Bremen das „Sofortprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für kleine Unternehmen“ (Corona-Soforthilfe II). Der Liquiditätszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Liquiditätsbedarf und beträgt maximal 20.000 Euro.

Der Antrag für das Soforthilfeprogramm des Landes steht für Unternehmen mit mehr mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten hier bereit:

Unternehmen aus Bremen 
Unternehmen aus Bremerhaven

Auf der Seite der Bremer Aufbaubank bzw. der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH können die Anträge sowie die notwenigen Dokumente hochgeladen werden. 

Die Förderrichtlinie „Sofortprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für kleine Unternehmen“ (Corona-Soforthilfe II) finden Sie hier

Eine Übersicht über die Unterstützungsangebote für Unternehmen finden Sie hier

Hamburg unterstützt die Wirtschaft unter anderem mit finanziellen Soforthilfen und Hilfen der Förderbank. Das Hamburger Soforthilfeprogramm ist ein zusätzliches Angebot zu den Hilfen des Bundes. Die Angebote des Bundes und des Landes werden verknüpft und in einem Antrag zusammengeführt. Daher müssen Unternehmen nur einen Antrag stellen.

Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter: 

  • Solo-Selbständige: Bund: 9.000 Euro; Land: 2.500 Euro = Summe: 11.500 Euro.
    Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpasses aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln.
  • mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter: Bund: 9.000 Euro; Land: 5.000 Euro = Summe: 14.000 Euro.
  • mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter: Bund: 15.000 Euro; Land: 5.000 Euro = Summe: 20.000 Euro.
  • mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter: Bund: 0 Euro; Land: 25.000 Euro = Summe: 25.000 Euro.
  • mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter: Bund: 0 Euro; Land: 30.000 Euro = Summe: 30.000 Euro.

Die Antragsstellung ist ab sofort vollständig digital über die Website der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) möglich. Den Link zum Online-Antragsformular finden Sie unten auf Seite. 

Die Anträge müssen prüffähig und vollständig bis zum 31. Mai 2020 gestellt worden sein.

Die Förderrichtlinie Hamburger Corona Soforthilfe finden Sie hier

Die Arbeitshilfe Mitarbeiterliste finden Sie hier

Die Berechnung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) hat in dieser Arbeitshilfe zu erfolgen. Gezählt werden die zum Unternehmenssitz oder Betriebsstätte(n) in Hamburg gehörenden Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent. Es gilt der Stichtag 11. März 2020.

Die FAQs | Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrages können Sie hier downloaden

Weitere Informationen zu den Programmen aus dem „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ finden Sie bei der IFB unter diesem Link.

Hamburger Corona Soforthilfe - Modul für innovative Startups (HCS InnoStartup)

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Hilfsprogramm für innovative, wachstumsorientierte Start-ups aufgelegt. Gefördert werden Hamburger Start-ups, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Die Unternehmen dürfen bis zu 50 Beschäftigte haben und maximal acht Jahre alt sein. Über das Hamburger Corona Soforthilfe - Modul für innovative Startups (HCS InnoStartup) werden bedingt-rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung gestellt. 

Die Zuschüsse können für zukünftige Produkt- und Unternehmensentwicklung, Markteinführung und Wachstum genutzt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter:

  • 1 bis 2 Beschäftigte: 12.500 Euro
  • mehr als 2 bis 5 Beschäftigte: 25.000 Euro
  • mehr als 5 bis 10 Beschäftigte: 50.000 Euro
  • mehr als 10 bis 50 Beschäftigte: 100.000 Euro

Das HCS InnoStartup kann zusätzlich zur Hamburger Corona Soforthilfe genutzt werden. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Weitere Informationen zum HCS InnoStartup sind auf der Website der IFB Hamburg verfügbar.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier

Hier finden Sie das Antragsformular zum Download.

Mecklenburg-Vorpommern hat ab 25. März 2020 für Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und Selbstständige Soforthilfe bereitgestellt, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Am 1. April gab der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe bekannt, dass das Land im Soforthilfeprogramm auch Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Das neue Antragsformular gilt ab 1. April. 

Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten:    

  •   9.000 Euro (Solo-Selbstständige,1 bis 5 Beschäftigte)
  • 15.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • 25.0000 Euro (11 bis 24 Beschäftigte)
  • 40.000 Euro (25 bis 49 Beschäftigte)
  • 60.000 Euro (50 bis 100 Beschäftigte)

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier werde nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung könne durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zum Antragsformular (Bundes- und Landessoforthilfeprogramm Corona) geht es hier.

Ein Merkblatt zur Corona-Soforthilfe finden Sie hier.

FAQs zur Corona-Soforthife stehen hier zum Download bereit.

Für die Unterstützung von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte) stellt der Bund den Ländern Mittel aus dem Soforthilfeprogramm bereit. Ergänzend hat das Land Niedersachsen ein zusätzliches Programm für kleine Unternehmen (11-49 Beschäftigte) aufgelegt.

Seit 31. März 2020 erfolgt die Antragsstellung der Soforthilfen über das Förderprogramm "Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“. Die Unternehmen erhalten einen Liquiditätszuschuss. Dieser wird gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • bis zu   9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte) – Bundesprogram
  • bis zu 15.000 Euro (bis 10 Beschäftigte) – Bundesprogramm
  • bis zu 20.000 Euro (bis 30 Beschäftigte) – Landesprogramm
  • bis zu 25.000 Euro (bis 49 Beschäftigte) – Landesprogramm

Die Anträge können über das Kundenportal der NBank heruntergeladen und ausschließlich elektronisch gestellt werden. Dort finden Sie unten das Antragsformular Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes und die Erklärung zu Kleinbeihilfen. 

Darüber hinaus unterstützt das Land Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen mit Krediten von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe. Die Liquiditätshilfe wird direkt von der NBank vergeben und es müssen dafür keine Sicherheiten erbracht werden.

Zum Niedersachsen-Liquiditätskredit gelangen Sie hier.

Ein Merkblatt über alle Unterstützungsangebote finden Sie hier.

Das Land Schleswig-Holstein hat die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe um 500 Millionen Euro erweitert. Mit den Zuschüssen des Bundes sollen kleine Betriebe und Solo-Selbstständige sowie die wesentlichen Hilfen für mittelständische und große Betriebe finanziert werden. Das Landesprogramm zielt darauf ab, Förderlücken zu schließen und den Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebereich zu unterstützen. Die Zuschüsse werden einmalig ausgeschüttet und müssen nicht zurückgezahlt werden. 

Die Soforthilfe aus dem Bundesprogramm wird gestaffelt:

  • bis zu 9.000 Euro für drei Monate (Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften)
  • bis zu 15.000 Euro für drei Monate (Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften)

Die Antragsstellung erfolgt über die Schleswig-Holstein (IB.SH). Das Antragsformular finden Sie hier

Den Antrag mit dem erforderlichen Nachweis (eingescannter Antrag, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bzw. wenn dies nicht vorhanden ist eine Personalausweiskopie) können Sie hier hochladen und online an die IIB.SH übermitteln. 

Die Anleitung zum Ausfüllen des Antrages finden Sie hier

FAQs zum Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes können Sie hier downloaden.

Weitere Informationen zur Corona-Soforthilfe finden Sie hier

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) im Rahmen der Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen ausgerichtet. Damit sollen Unternehmen schnellen und einfachen Zugang zur Finanzierung erhalten. Notwendige Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Eigenkapitalbasis der KMUs.

Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten der Unternehmen finden Sie hier.

Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer

Das Land Sachsen-Anhalt hat für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen ein Sofortprogramm aufgelegt. Die einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro werden gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten ausgezahlt:

  • 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
  • bis zu 15.000 Euro (6 bis 10 Mitarbeiter)
  • bis zu 20.000 Euro (11 bis 25 Mitarbeiter)
  • bis zu 25.000 Euro (26 bis 50 Mitarbeiter)

Es können Betriebsausgaben, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht aus eigener Liquidität bezahlt werden können, geltend gemacht werden.

Die Anträge stehen ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA) zum Download bereit.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt finden Sie hier. Die IB LSA arbeitet auch an einer Online-Antragstellung.

Weitere Schritte:

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular als Scan (PDF) bis spätestens zum 31. Mai 2020 an soforthilfe-corona@ib-lsa.de.
  • Für postalisch eingehende Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe ist nachzuweisen.

Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen

Sachsen-Anhalt hat am 6. April 2020 mit Darlehen zur Liquiditätssicherung die zweite Stufe des Hilfsprogramms im Zuge der Corona Krise für Unternehmen/Freiberufler gestartet. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, besonders günstige Kredite zu beantragen. Die Darlehen können in der Höhe zwischen 10.000 bis 150.000 Euro beantragt werden. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt zehn Jahre, davon sind die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. 

Unternehmen stellen die Anträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA). Es ist keine Stellungnahme der Hausbank erforderlich. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und entspricht dem Umfang des Nothilfeprogrammes für Kleinunternehmen. Die Antragsunterlagen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: Darlehen-corona@ib-lsa.de 

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der IB LSA

Einen Überblick über die Hilfen für die Wirtschaft finden Sie hier.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Ab 2. April 2020 werden die Zuschüsse des Landes mit denen des Bundes verrechnet. Beispiel: Wenn ein Unternehmen bereits 5.000 Euro durch die Thüringer Soforthilfe bekommen hat, erhält es maximal noch 4.000 Euro aus dem Bundesprogramm (insgesamt 9.000 Euro). Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe der Soforthilfe wird nach der Zahl der Beschäftigten (einschließlich Inhaber, Auszubildende können eingerechnet werden) pro Unternehmen gestaffelt:

  •   9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
  • 15.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • 20.000 Euro (11 bis 25 Beschäftigte) 
  • 30.000 Euro (26 bis 50 Beschäftigte)

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich. 

Das Antragsformular für Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben bzw. ihren unvollständigen Antrag von der Thüringer Aufbaubank für eine neue Antragsstellung zurück erhalten haben, finden Sie hier

FAQs zum Corona Soforthilfeprogramm 2020 Wirtschaft finden Sie hier

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm Corona 2020 Wirtschaft finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.

 

Wir aktualisieren die Informationen fortlaufend.

 

Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154