09.04.2020

Niedersachsen: Lebensmittelgroßhandel kann jetzt auch am Sonntag öffnen

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Neben dem Beratungsschwerpunkt „Kurzarbeit“ wird das AGA-Team in den vergangenen Tagen mit eine Vielzahl weiterer Fragen konfrontiert. Manche davon hoch politisch, bei anderen geht es um „nüchterne“ rechtliche Einschätzungen. Im Vordergrund stehen dabei oftmals auch Auslegungsfragen zu den behördlichen Anordnungen dieser Tage. So auch im vorliegenden Fall: Darf auch der Lebensmittelgroßhandel an Sonn- und Feiertagen für gewerbliche Kunden öffnen? Diese Frage konnte nun mit Argumentationshilfen aus dem AGA-Team zu Gunsten unserer Mitglieder beantwortet werden.

Die niedersächsische Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen – umfasst nach jetzt auch schriftlicher Bestätigung durch das fachlich zuständige Sozialministerium auch entsprechende Verkaufsaktivitäten an den gewerblichen Kunden.

In der Verfügung ausdrücklich benannt sind etwa die Warenkommissionierung und auch die Warenbelieferung, bei der Frage des Verkaufs und damit der Öffnung für Kundenverkehr bestand jedoch Rechtsunsicherheit, die jetzt behoben werden konnte. Die dazu erhaltende Stellungnahme des Ministeriums lautet: „Die gewerbliche Einzelhandel darf vor Ort im gewerblichen Großhandel einkaufen. Die üblichen Verhaltens- und Hygieneregeln sind dabei selbstverständlich einzuhalten. Wünschenswert wäre natürlich „Einkaufen/Ordern per Mail und Abholen oder Liefern“.
 
Die entsprechende Allgemeinverfügung aus Niedersachsen haben wir für Sie auf unserer Seite ebenfalls zum Download bereitgestellt.

Großhandel

Kontakt

Neddermeyer
Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 0511 336512-170