25.03.2019

Neuordnung im Berufsbild Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel

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Anlässlich des Neuordnungsverfahrens des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel tagte der AGA Bildungsausschuss am 26. März 2019 im Haus des Handels und der Dienstleister. Zu Gast war Dr. John Bötticher, Vorsitzender des Bildungsausschusses des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), um aus erster Hand über den Ablauf des Verfahrens und die geplanten Neuerungen zu informieren. Dr. Bötticher hat das Verfahren 2018 über den BGA angestoßen und begleitet die Neuordnung federführend als Sachverständiger des Bundes. An der offenen Sitzung nahmen 24 Personal- und Ausbildungsverantwortliche teil.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung des E-Commerce haben sich die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Groß- und Außenhandel weiterentwickelt. Mit der Neuordnung soll das Berufsbild aktualisiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Digitalisierung und E-Business sowie die damit verbundenen Kompetenzen werden als zentrales Element in die Lernfelder aufgenommen. Ein weiter Fokus wird in der neuen Ausbildungsordnung auf eine prozessorientierte Arbeitsweise, Projektarbeit und Kommunikation gelegt.

Eine Änderung der Berufsbezeichnung in „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ soll der stärkeren Prozessorientierung und der wachsenden Bedeutung des Projektmanagements Rechnung tragen und die Attraktivität des Berufsbilds steigern. Die Umsetzbarkeit der neuen Berufsbezeichnung wird im Verfahren aktuell noch geprüft. Zukünftig werden sich die Prüfungsmodalitäten ändern. Durch Einführung der gestreckten Abschlussprüfung fließen die Ergebnisse des ersten Prüfungsteils zukünftig vorrausichtlich mit einer Gewichtung von 25 Prozent in die Abschlussnote ein.

Die Neuordnung betrifft bundesweit alle Betriebe, die Groß- und Außenhandelskaufleute ausbilden. Die Ausbildungsordnung muss daher für alle Betriebe umsetzbar und gleichzeitig zukunftsfähig sein und alle wichtigen Veränderungen im Anforderungsprofil des Groß- und Außenhandels berücksichtigen.

Bis Sommer 2019 soll das Sachverständigenverfahren abgeschlossen sein. Nach der Prüfung durch die Ministerien kann die Ausbildungsordnung dann bis 2020 erlassen werden und tritt voraussichtlich zum 1. August 2020 in Kraft.

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Kontakt

Wemhöner
Janis Wemhöner
Bereichsleiter Bildung und Handel
Tel.: 040 30801-239