15.10.2021

Neue Wahlordnung zur Betriebsratswahl 2022

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Die novellierte Wahlordnung für Betriebsratswahlen ist am 15. Oktober 2021 in Kraft getreten. Mit den Änderungen werden die im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes erfolgten Anpassungen im Bereich des Wahlrechts nun auch in der Wahlordnung nachvollzogen.

Die geänderte Verordnung sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Sitzungen und Beschlussfassungen des Wahlvorsands per Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Zudem fällt bei Präsenzwahlen die Verwendung von Wahlumschlägen weg und es gibt eine erweiterte Möglichkeit zur Berichtigung der Wählerliste bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Der Kreis der Wahlberechtigten, die ohne gesondertes Verlangen Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen, wird erweitert und die Öffnung der Freiumschläge und der Wahlumschläge bei der schriftlichen Stimmabgabe erfolgt in Zukunft zu Beginn der öffentlichen Stimmauszählung.

 Die Verordnung zur Änderung der Wahlordnung steht hier zum Download bereit. 

Quelle: BDA

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Martin Bauer
Leiter der Geschäftsstelle Schleswig-Holstein, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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