05.05.2021

Mitglieder-Aufruf zum Lieferkettengesetz: Schreiben Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, wie Sie dazu stehen!

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Das Lieferkettengesetz darf nicht dazu führen, Sorgfaltspflichten vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen aufzubürden. Der AGA Unternehmensverband und sein Spitzenverband BGA haben dafür eine gemeinsame Initiative gestartet, mit der sich ihre Mitgliedsunternehmen direkt und aktiv ins weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Die Mitglieder sind aufgerufen, ihre Kritik am Gesetzentwurf ihrem Wahlkreisabgeordneten zu übermitteln. Ziel ist es, mehr unternehmerische Realität in dem geplanten Gesetz zu verankern sowie kleine und mittlere Unternehmen vor Überforderung zu schützen. Die Bundestagsabgeordneten sollten die konkreten Auswirkungen kennen und nicht später sagen, sie hätten es nicht gewusst.

Update 05.05.2021

Ab heute berät der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags über den Gesetzentwurf. Nutzen Sie die Gelegenheit, und nehmen Sie weiter an unserer Kampagne teil!

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Menschenrechte sind ein universales Gut, das es jederzeit und überall zu schützen gilt. Die verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten nimmt daher einen hohen Stellenwert bei allen Mitgliedsunternehmen ein. Die Wirtschaft steht zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die mit Blick auf die Menschenrechte u.a. die staatliche Schutzpflicht und die Rolle von Unternehmen definieren.

Der Gesetzentwurf für das Lieferkettengesetz thematisiert aus Sicht von BGA und AGA nicht das weite Feld der Zuweisung von Aufgaben und Verantwortungen im Spannungsfeld zwischen Staat und Wirtschaft. Es gibt keinen Pflichtenkatalog für staatliches Handeln analog der Forderungen an die Wirtschaft. Damit wird „pauschal unterstellt, dass ausländische Staaten nicht fähig und/oder willens sind, ihre Gesetze, ihre Gesetze, die in den fraglichen Regelungsbereichen aufgrund internationaler Vereinbarungen weitestgehend verankert sind, zu vollziehen“, heißt es im Positionspapier. Das Sorgfaltspflichtengesetz lädt damit die Gesamtverantwortung bei den Unternehmen ab.

BGA und AGA bekräftigen ihre Kritik an einem nationalen Alleingang, weil der Entwurf keine Informationen enthalte, wie bis zu einer europäischen Regelung die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sichergestellt wird: „Deutsche Unternehmen werden hier vorübergehend einen staatlich verordneten Wettbewerbsnachteil erfahren, bis eine europäische Regelung in Anwendung gebracht wird. Sollte letztere in Form einer Richtlinie erfolgen, bliebe der Wettbewerbsnachteil durch das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz darüber hinaus erhalten.“

Aufgrund der inakzeptablen Anforderungen an den besonders betroffenen Mittelstand rufen BGA und AGA im Rahmen ihrer Kampagne die Mitgliedsunternehmen auf, sich direkt an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen. Dafür steht ein Musterschreiben als Grundlage bereit. Die Zeit drängt, denn der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die erste Lesung ist für den 22. April vorgesehen.

In drei Schritten zum Protestbrief:

  1. Musterschreiben herunterladen und ggf. anpassen.
  2. Zuständigen Wahlkreisabgeordneten im deutschen Bundestag identifizieren.
  3. E-Mail oder Brief absenden.

Kontakt

Wemhöner
Janis Wemhöner
Bereichsleiter Bildung und Handel
Tel.: 040 30801-239
Tschirch
Volker Tschirch
Hauptgeschäftsführer
Tel.: 040 30801-155