06.11.2020

Lohnfortzahlung im Prozessarbeitsverhältnis

Nachrichten | CB Artikel

Wer als Arbeitnehmer krank wird, bekommt trotzdem seinen Lohn fortgezahlt. Doch was, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde und dieser während des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigt wird? Der Kläger erhielt zum 30. September 2015 die Kündigung. Das Arbeitsgericht Iserlohn stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest und verurteilte das Unternehmen, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigung weiter zu beschäftigen. Der Kläger nahm seine Tätigkeit wieder auf, erkrankte aber kurz darauf und war für zehn Tage arbeitsunfähig. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich durch Vergleich zum 30. September aufgrund wirksamer Kündigung beendet. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung. Daraufhin klagte der Arbeitnehmer auf Zahlung für die Krankheitstage. Das BAG hat bestätigt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG hat, da der Kläger kein Arbeitnehmer mehr im Sinne des EFZG gewesen sei.

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