28.05.2021

Lieferkettengesetz bedeutet Bürokratie und Wettbewerbsnachteile

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Union und SPD haben sich auf das sogenannte Lieferkettengesetz verständigt. Der AGA Unternehmensverband lehnt diesen nationalen Alleingang weiterhin ab. Das Gesetz bürdet den deutschen Unternehmen weitere bürokratische Lasten auf und birgt die Gefahr von spürbaren Wettbewerbsnachteilen gegenüber der Konkurrenz im Ausland.

Dazu erklärt Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des AGA Unternehmensverbands: „Für uns im Außenhandel steht fest, dass die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes, nämlich der Schutz von Menschenrechten, unverhandelbar ist. Sie waren und sind Kernbestandteil des Wertesystems unserer Gesellschaft, insbesondere auch der deutschen Außenwirtschaft. Doch ausgerechnet dieses Gesetz, auf das sich die Große Koalition nun geeinigt hat, geht am Ziel vorbei. Trotz leichter Anpassungen wird das Lieferkettengesetz in dieser Form für viele kleine und mittlere Betriebe teuer und bürokratisch. Wir halten schon heute hohe, weltweit anerkannte Standards ein. Nun bekommen wir rechtliche Unsicherheiten. Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung und die Große Koalition die eindringlichen Warnrufe unserer Unternehmen nicht ernster genommen haben. Es bleibt nun die wichtige Aufgabe, dass wir gemeinsam zu einer praxistauglicheren europäischen Lösung kommen.“

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