03.03.2020

Informationen für Unternehmen und Beschäftigte: COVID-19 und Influenza

Nachrichten | CB Artikel

Die Verunsicherung bei den Beschäftigten steigt: Wie ist mit dem aktuellen Corona-Virus umzugehen? Welche Maßnahmen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen? Von Arbeitgeberseite können in Sozialräumen oder im Toilettenbereich Desinfektionsspender aufgestellt werden. Dienstreisen in Risikogebiete sollten vermieden werden.

Es ist zudem ratsam, die Beschäftigten von Unternehmensseite durch Rundmail und/oder Aushang zum aktuellen Status und präventiven Schutzmaßnahmen mit den nachfolgenden Inhalten zu informieren:

Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Influenza sind in der jährlichen Influenzasaison seit der 40. KW 2019 labordiagnostisch 98.442 Erkrankungen mit 572 unterschiedlichen Influenza-Viren und in diesem Zusammenhang 161 Todesfällen festgestellt worden. COVID-19 ist eine zusätzliche Herausforderung.

Zur Vermeidung von Infektionen wird empfohlen, auf die Begrüßung und Verabschiedung der Arbeitskollegen mit Körperkontakt zu verzichten.

Es wird auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene gemäß den Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit

- regelmäßigem (wenn Sie nach Hause kommen; vor- und während der Zubereitung von Speisen; vor den Mahlzeiten; nach dem Besuch der Toilette; nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten; nach dem Kontakt mit Tieren)
- richtigen Händewaschen (Hände unter fließendes Wasser halten; von allen Seiten einseifen; 20-30 Sekunden Zeit lassen; unter fließendem Wasser abwaschen; mit sauberem Tuch abtrocknen)

hingewiesen.

Ebenfalls wird auf die Husten- und Nies-Etikette (bei Husten und Niesen Abstand halten; und sich wegdrehen; Taschentuch benutzen oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten).

Den Beschäftigten wird empfohlen, den Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden, zu vermeiden.

Es wird angeraten, private Reisen in Risikogebiete zu unterlassen.

Jeder Beschäftigte, der nach einem Aufenthalt in Risikogebieten Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten bekommt, sollte umgehend einen Arzt kontaktieren und die weitere Vorgehensweise absprechen.

Die Beschäftigten, die Händedesinfektionsmittel besitzen, können dies an Ihren Arbeitsplätzen anwenden.

Weitergehende Informationen zu Influenza und COVID-19 sind über das Robert Koch-Institut sowie das Auswärtige Amt/Gesundheitsdienst zu erhalten.

von Rechtsanwält Martin Bauer

ChefBrief-Artikel