29.04.2022

Hamburger Hotspot-Regelung endet: Daten löschen

Nachrichten | Einzelhandel | Corona | Unternehmen | Politik

In Hamburg endet am 30. April 2022 die Hotspot-Regelung. In diesem Zusammenhang hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit alle Unternehmen und öffentlichen Stellen dazu aufgerufen, eine Inventur ihrer "Corona- Datenbestände" durchzuführen.

Mit der schrittweisen Aufhebung der Verordnungen sind zahlreiche Befugnisse und Pflichten zur Erfassung personenbezogener Daten bereits weggefallen. Daher dürfen keine pandemiebedingten Daten mehr erhoben werden. Zudem müssen vorhandene Datenbestände überprüft werden und nicht mehr erforderliche Daten sind umgehend zu löschen. Eine Datenspeicherung für den Fall der erneuten Verschärfung der pandemischen Lage ist nicht gestattet. 

Am Arbeitsplatz gilt seit 20. März 2022 keine „3G-Nachweispflicht“ mehr. Daher dürfen Arbeitgeber keine 3G-Daten (geimpft, genesen, getestet) mehr von ihren Beschäftigten abfragen. Auch die Aufzeichnungen, die sich auf den 3G-Status beziehen, müssen gelöscht werden.

Auf der Internetseite des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie ausführliche Informationen zum Wegfall der Hotspot-Regelung. 

Quelle: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenschutz

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-158