04.04.2023

Hamburger Energie Härtefallhilfen starten – Anträge ab sofort möglich

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Die durch den Ukraine-Krieg massiv gestiegenen Strom- und Gaspreise stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Jetzt geht es darum, kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, die hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und dadurch besonderen Härten ausgesetzt sind. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation stellt deshalb über die Hamburgische Investitions- und Förderbank die Hamburger Energie Härtefallhilfen aus Mitteln des Bundes zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen. Wesentliche Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass sich der Gas- und/oder Strompreis für das Unternehmen im Zeitraum von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Durchschnitt mindestens verdreifacht hat.

Die Energie Härtefallhilfe wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt. Für die Auszahlung von Fördergeldern für Strom und/oder Gas gilt jeweils eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 Euro. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, kommt eine Förderung nicht infrage.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Antragsvoraussetzungen

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-energie-haertefallhilfen

Antragsstellung über das eAntragsportal

https://eantrag.ifbhh.de

Quelle: Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft und Innovation

Kontakt

Tjin
Eddie Tjin
Kaufmännischer Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-168
Warnke
Lina Warnke
Referentin Betriebswirtschaft und Studien
Tel.: 040 30801-163