04.03.2024

Exportkontrolle: Drittes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Nachrichten | Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle umsetzen sowie die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängern.

Das dritte Maßnahmenpaket ergänzt das erste, zum 1. September 2023 in Kraft getretene Maßnahmenpaket sowie das zweite, zum 8. Januar 2024 in Kraft getretene Maßnahmenpaket.

Das BAFA hat bereits jetzt erhebliche, genau definierte Entscheidungsbefugnisse in der Exportkontrolle, die es ohne Beteiligung des BMWK für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben kann. Diese Befugnisse werden nunmehr nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Verfahren werden gestrafft und – wo möglich – vereinfacht. Zusätzlich werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und das bestehende Instrument der Allgemeinen Genehmigung (AGG) angepasst und erweitert.

AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit wird jetzt auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis in Details angepasst und erweitert. Sämtliche AGGs werden zudem um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.

Im Bereich der Rüstungsgüter ist darüber hinaus vorgesehen, eine neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGGs Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) zu erweitern.

Weitere Details der neuen Maßnahmen werden in Kürze durch das BAFA veröffentlicht.

Quelle: BMWK

Kontakt

Warnke
Lina Warnke
Referentin Betriebswirtschaft und Studien
Tel.: 040 30801-163