16.12.2024

Exportkontrolle: 4. Maßnahmenpaket von BMWK und BAFA

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zeitnah über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein weiteres Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft setzen. Damit werden bestimmte Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use Gütern erleichtert und die Verwaltungsabläufe in der Exportkontrolle weiter gestrafft. Die Prüfmaßstäbe in der Exportkontrolle bleiben davon unberührt. Das Maßnahmenpaket ist Teil der am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative und greift zahlreiche Rückmeldungen aus der Wirtschaft auf.

Mit den neuen Maßnahmen werden diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) erweitert. AGGen sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Vor Kurzem erweitert wurde die AGG Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender). Mit dem neuen Maßnahmenpaket wird jetzt im Bereich der Rüstungsgüter die AGG Nr. 33 um weitere Güter für bestimmte Länder ausgeweitet. Zudem werden die AGGen Nr. 13 und Nr. 25 im Hinblick auf die Nutzung für Ausfuhren und Verbringungen in Durchführung von Ertüchtigungsinitiativen der Bundesregierung anwenderfreundlicher gestaltet. Im Bereich der Dual-Use Güter werden neben der neuen AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Dual-Use Gütern und der AGG Nr. 44 für die Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern auch Anpassungen und Erweiterungen bei Sammelausfuhrgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen vorgenommen.

Gestärkt werden durch Verfahrensvereinfachungen ferner europäische Kooperationen, etwa Projekte im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds, aber auch die internationale Zusammenarbeit von Unternehmen im Konzernverbund bei Forschungsvorhaben. Zudem beabsichtigt das BMWK die Abschaffung des doppelten Genehmigungsverfahrens im Bereich der Kriegswaffen und gibt mit dem neuen Maßnahmenpaket den Startschuss zur Erarbeitung eines diesbezüglich konkreten Umsetzungsvorschlags, auch unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen.

Darüber hinaus vereinfachen technische Anpassungen und neue Serviceleistungen im BAFA künftig die Antragstellung, etwa die Möglichkeit, digitale Unterlagen und digitale Signaturen im Bereich der Endverbleibsdokumente zu verwenden. Die zugrundeliegenden Neufassungen der Bekanntmachungen über Endverbleibsdokumente sind bereits am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Schließlich geht mit dem Erklärverfahren eine neue Verfahrensart in den Testbetrieb, die die Antragsbearbeitung beschleunigt und es der Verwaltung ermöglicht, Ressourcen auf komplexe Einzelfälle zu konzentrieren. In Erklärverfahren werden in ausgewählten Fällen die Angaben der Antragsteller im Zusammenhang mit den auszuführenden Gütern als korrekt zugrunde gelegt.

Die Details der neuen Maßnahmen werden in Kürze durch das BAFA veröffentlicht.

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Eddie Tjin
Kaufmännischer Geschäftsführer
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