30.10.2020

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Arbeits- und Sozialgericht

Nachrichten | CB Artikel

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Arbeits- und Sozialgericht Hamburg können
Geschäftsführer/-innen, Personen mit Prokura oder Generalvollmacht, Betriebs- oder
Personalleiter/-innen – soweit sie zur Einstellung berechtigt sind – berufen werden. Ehrenamtliche
Arbeitsrichter/-innen unterstützen in ihrer fünfjährigen Amtszeit die für Unternehmen wichtige
Rechtsprechung mit Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ehrenamtliche Sozialrichter/-innen
der Arbeitgeberseite halten die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit aufrecht. Voraussetzung für die Ämter sind u.a. Vollendung des 25. Lebensjahres sowie Sitz der Firma in Hamburg.
Bei Interesse melden Sie sich bei Rebecca Zauner, E-Mail: rebecca.zauner@aga.de.     

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