05.09.2022

Drittes Entlastungspaket beschlossen

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Um den finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden auf den Weg gebracht. Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket wurde am 4. September von den Koalitionsparteien vorgestellt. Es umfasst ein Volumen von rund 65 Milliarden Euro.

Erstes Entlastungspaket
  • EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfallen
    Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet.
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss
    Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
  • Der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent gestiegen.
Zweites Entlastungspaket
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.
Drittes Entlastungspaket

Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Strompreisbremse für den Basisverbrauch.
  • Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.
  • Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (MidiJob) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023.
  • Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.
  • Ein Programm für energieintensive Unternehmen wird aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission.
  • Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Es soll ein bundesweites Nahverkehrsticket (49 bis 69 Euro monatlich) eingeführt werden.
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.

Deutschland steht zusammen. Das dritte Maßnahmenpaket des Bundes.

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