06.09.2022

Das Maßnahmenpaket des Bundes

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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. September 2022 ein neues Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen (Entlastungspaket III). Aus dem veröffentlichten Ergebnis der Sitzung des Koalitionsausschusses gehen auch Maßnahmen hervor, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden betreffen.

Gemäß Punkt 7 des veröffentlichten Ergebnisses soll die Höchstgrenze für die Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) ausgeweitet werden. Während diese Grenze bereits zum 01.10.2022 im Rahmen der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird, soll zum 01.01.2023 eine erneute Erhöhung auf 2.000 Euro erfolgen. Bis zur Grenze von 2.000 Euro kommt es somit künftig zu einer Entlastung hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge.

Die Arbeitgeberverbände sollen mit den Gewerkschaften nach Punkt 10 des veröffentlichten Ergebnisses nach Lösungen suchen, den realen Einkommensverlusten der Beschäftigten entgegenzuwirken. Hierzu könnte durch den Bund ein Betrag i.H.v. bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

Zudem werden gemäß Punkt 14 des Ergebnisses die derzeit geltenden Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus verlängert werden.

Ebenfalls soll die bereits bis Ende 2022 verlängerte Home-Office Pauschale entfristet und verbessert werden. Damit bleibt auch im Jahr 2023 pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro (maximal 600 Euro pro Jahr) möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Entlastungsmaßnahmen aus dem ersten Maßnahmenpaket weiterhin für Erleichterung sorgen. Hierzu gehört insbesondere auch die Erhöhung der Fernpendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer ab dem Veranlagungszeitraum 2022 sowie die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro. Beschäftigte können ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung demnach weiterhin ohne Belege pauschal bis zur Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-158