28.10.2020

COVID-19-Ausbruch im Betrieb – und dann?

Nachrichten | Corona | Unternehmen

Beginnend im Frühjahr 2020 hat sich die Infektionslage der Corona-Pandemie stetig verändert. Sie beschäftigt und fordert alle heraus, im Privaten wie am Arbeitsplatz. Im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung ist es von höchster Bedeutung, dass die Abläufe in den Betrieben so wenig wie möglich durch die Pandemie eingeschränkt werden. Das ist im Interesse der Bevölkerung und der Unternehmen. Wie jedes Unternehmen einen Beitrag dazu leisten kann, haben Gesundheits- und Wirtschaftsbehörde zusammengefasst:

Der Betrieb kann die Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes vor Ort unterstützen, indem er zum Beispiel erforderlichen Unterlagen und Informationen vorbereitet und diese bereithält. Unternehmen sollten deshalb bereits vor einem Ausbruch durch einen betrieblichen Pandemieplan auf eine besondere Lage vorbereitet sein.

DIe Ziele der betrieblichen Pandemieplanung sind:

  • Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz
  • Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, soweit dies möglich ist
  • Erhalt der betrieblichen Infrastruktur
  • Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens 
  • Aufrechterhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Produkten bzw. Funktionen

Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung sind die personenbezogenen Daten von Beschäftigten, aus denen deren sichere Erreichbarkeit hervorgeht, von besonderer Bedeutung und von besonderem Interesse für das Gesundheitsamt.

Hat der Betrieb zusätzliche Mitarbeiter über Fremdfirmen akquiriert und im Einsatz, dann hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Namen fester Ansprechpartner der Fremdfirmen hinterlegt sind. Über diese Quelle hat das Gesundheitsamt Zugriff auf mögliche Kontaktpersonen, die nicht im Unternehmen arbeiten. Dem Gesundheitsamt bietet sich dadurch die Möglichkeit, die Gefahr der Ausbreitung von Infektionsketten bis ggf. in Gemeinschaftsunterkünfte hinein frühzeitig zu unterbinden. Eine enge Zusammenarbeit ist im Interesse der Unternehmen: Je reibungsloser ein Ausbruchsgeschehen gehandhabt wird, desto größer ist der Nutzen für die betroffenen Personen, den Betrieb und letzten Endes für die Allgemeinheit, wenn durch schnelles Handeln weitere unnötige Infektionen verhindert werden können.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Hansestadt Hamburg hat eine Handreichung herausgegeben, das Unternehmen Tipps gibt, wie nach einem COVID-19-Ausbruch zu verfahren ist. Die Handreichung finden Sie hier.

Kontakt

Tjin
Eddie Tjin
Kaufmännischer Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-168