23.07.2021

Corona-Einreiseverordnung geändert

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Bei Urlaubsrückkehrern aus dem Ausland stellt sich auch in diesem Sommer wieder die Frage, ob sich die betroffenen Personen nach ihrer Rückkehr in häusliche Quarantäne begeben müssen. Neben den landesrechtlichen Bestimmungen ist die Corona-Einreiseverordnung maßgeblich für die Anordnung einer Quarantäne. Der entsprechende Paragraf zur Absonderungspflicht war zuletzt bis zum 28.07.2021 befristet. Durch die zweite Änderungsverordnung zur Einreiseverordnung wurde diese Regelung jedoch bis zum 10.09.2021 verlängert.

Ab dem 29.07. 2021 gelten zudem leicht geänderte Regelungen, insbesondere bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Während nach dem derzeitigen Stand Rückkehrer aus einem Virusvariantengebiet immer eine 14-tägige Quarantäne antreten müssen, können sich Geimpfte und Genesene ab dem 29.07.2021 von der Quarantäne durch Einreichung eines entsprechenden Nachweises befreien lassen. Zudem entfällt die Absonderungspflicht, wenn das Urlaubsland nach Rückkehr aus dem Urlaub innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit heruntergestuft wird und somit nicht mehr als Virusvariantengebiet gilt.

Zum Thema „Reiserückkehr, Quarantäne & Kinderbetreuung“ wird Ihnen AGA-Syndikusrechtsanwältin Lisa Krüger in einem kostenfreien Praxisforum am 03.08.2021 einen aktuellen Überblick geben. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-158