03.06.2022

Corona-Arbeits­schutz­verordnung nicht verlängert

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Angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keinen Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.Mai 2022 hinaus zu verlängern.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereit, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf  solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben. 

Darüber hinaus beobachtet das Bundeministerium für Arbeit und Soziales das Infektionsgeschehen  auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig  die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-158