31.01.2025

Bundestag beschließt Wirtschaftsvorhaben

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Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 unter anderem zwei wichtige Wirtschaftsvorhaben beschlossen. Hierzu gehören eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025.

Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Die Meldeschwellen können aufgrund einer besseren Datenverfügbarkeit aus EU-Partnerländern erhöht werden, wodurch sich die Zahl der auskunftspflichtigen Unternehmen verringert. Somit werden rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel noch in diesem Jahr von Statistikpflichten entlastet. Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.
Der Bundesrat hatte bereits am 02.10.2024 der entsprechenden Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung und damit auch der Anhebung zugestimmt. Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

Der Bundestag hat in seiner 210. Sitzung am 30.01.2025 das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 beschlossen. Damit wird ein Inkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 voraussichtlich Mitte Februar möglich und die vorläufige Haushaltsführung wird dann beendet. Die ERP-Programme (European Recovery Program) zählen zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Mittelstandsfinanzierung.

Der Bundesrat muss der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes sowie dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 noch abschließend zustimmen.

Quelle: BMWK

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