06.05.2021

Bundestag beschließt verlängerte Zahlungsfrist für "Corona-Prämie"

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Der Deutsche Bundestag hat eine Fristverlängerung der steuerfreien Corona-Prämie beschlossen. Danach können Unternehmen ihren Beschäftigten bis zum 31. März 2022 steuer- und sozialabgabefrei einen Corona-Bonus bis zu einer Höhe von 1.500 Euro auszahlen.

Dabei ist zu beachten, dass die Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter auch dann gilt, wenn die Auszahlungen in unterschiedlichen Kalenderjahren erfolgen.

Bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Der AGA wird Sie über den weiteren Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden halten. 
 

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 040 30801-211