25.01.2023

Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

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Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Weitere Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz und zur Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.

Quelle: BMAS

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Lisa Aepler
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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