26.08.2019

Arbeitgeber muss bei Lohnklagen die Nichterfüllung der Arbeitsleistung nachweisen

Nachrichten | Recht

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 14. März 2019 trägt der Arbeitgeber bei Lohnklagen gegebenenfalls die Beweislast, wenn er die Nichterbringung der Arbeitsleistung einwendet und der Arbeitnehmer ein Festgehalt einklagt. Fehlt es aber beim Arbeitgeber (wie im vorliegenden Fall) an einer Arbeitszeiterfassung, genügt aus der Sicht des LAG die bloße Behauptung des Klägers, er habe seine Arbeitsleistung voll erbracht. Demgegenüber vertritt das Bundesarbeitsgericht (BAG) bislang die Auffassung, dass es erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer Angaben zu den erbrachten Arbeitsleistungen macht. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG der Auffassung des LAG folgt. Jedenfalls wird durch die Entscheidung des LAG noch einmal deutlich, dass dem Arbeitgeber anzuraten ist, selbst für eine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitsleistung zu sorgen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

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