27.11.2018

Anspruch verstorbener Arbeitnehmer auf finanzielle Vergütung

Nachrichten | Recht

Nach einer Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes vom 6. November 2018 hat dieser in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub im Wege der Erbfolge auf die Erben übergeht. Zudem stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verliert, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Anderes gelte nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, obwohl er in die Lage versetzt worden war, den Urlaubsanspruch tatsächlich wahrzunehmen.

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