26.06.2018

Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Arztbesuchen

Nachrichten | Recht

Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Arztbesuchen hat nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen ein Arbeitnehmer dann, wenn der Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Im Anwendungsbereich des Manteltarifvertrages des Groß- und Außenhandels Niedersachsens sei gemäß § 14 Ziffer 3 des Tarifvertrages in solchen Fällen das Entgelt für die unumgänglich notwendige Abwesenheit, höchstens jedoch bis zur Dauer von vier Stunden, zu zahlen. Das Landesarbeitsgericht setzte sich mit dem Sonderurlaub des § 13 und der Arbeitsverhinderung des § 14 auseinander und kam zum Ergebnis, dass es sich bei Arztbesuchen nicht um eine Regelung des Sonderurlaubs nach § 13 handele, sondern § 14 eine eigenständige Regelung enthalte, sodass auch wenn der Arztbesuch nicht als Sonderurlaubsfall geregelt sei, hier die unumgänglich notwendige Abwesenheit zu zahlen sei.

Der ChefBrief ist die wöchentlich erscheinende Mitgliederinformation des AGA Unternehmensverbandes. In 40 Ausgaben pro Jahr erfahren Mitglieder hier alles Wissenswerte über aktuelle Entwicklungen in Recht, Betriebswirtschaft und Bildung, Studien und politische Entscheidungen, die den Mittelstand betreffen. Darüber hinaus stellen wir im ChefBrief unsere Merkblätter und Musterverträge vor, die für AGA-Mitglieder unbegrenzt nutzbar sind. Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft und möchten einen ChefBrief zur Probe erhalten? Bitte kontaktieren Sie Katrin Marks.

Kontakt

Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 040 30801-211