FAQ zum AGA-Siegel „Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um das AGA-Siegel Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistug. Die Informationen werden regelmäßig ergänzt und aktualisiert. 

Vorstellung des Siegels

Das Siegel orientiert sich an den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die im Rahmen der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsbericherstattung, kurz CSRD) als Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt wurden. Sowie an den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Warum? Dies sind die maßgebenden nationalen und EU-Regularien, die auf Unternehmen zukommen oder sogar schon jetzt für diese gelten. Das Siegel soll Ihnen dabei helfen, für diese Regulierungen gewappnet zu sein.

Das Siegel umfasst die Themenbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) (ESG) sowie grundlegende Fragen zur Offenlegung.

Umwelt:

  • Klimawandel
  • Umweltverschmutzung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Biodiversität und Ökosysteme
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziales

  • Eigene Belegschaft
  • Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
  • Betroffene Gemeinschaften
  • Verbraucher und Endnutzer

Governance

  • Allgemeine Anforderungen an die Corporate Governance
  • Geschäftsgebaren

Offenlegung

  • Grundlagen für die Erstellung

Standortanalyse: Position des Unternehmens hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Regularien zu bestimmen.

Außenwirksamkeit: Unabhängige Überprüfung der Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens durch die Prüfstelle DEKRA.

Vorteile der Standortanalyse:

  • Auf Gesetzgebungen und standardgebende Rahmenwerke im Kontext von Nachhaltigkeit vorbereitet sein
  • Auf Kundenbefragungen/-fragebogen vorbereitet sein
  • Unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung analysieren, Handlungsbedarfe identifizieren und Verbesserungen anstreben
  • Ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement fördern
  • Nachhaltigkeitsbemühungen messbar machen
  • Chancen einer nachhaltigeren wirtschaftsweise nutzen

Vorteile der Zertifizierung

  • Nachhaltigkeitsengagement unabhängig überprüft sichtbar machen
  • Reputation des Unternehmens nach innen und außen erhöhen
  • Attraktivität des Unternehmens für Fach- und Führungskräfte steigern

Wenn die DEKRA die Empfehlung zur Siegelvergabe ausspricht, wird das Siegel von der AGA Service GmbH vergeben.

Das Siegel ist für zwei Jahre gültig.

Der Rezertifizierungsprozess unterscheidet sich inhaltlich nicht von der Erstzertifizierung, es sei denn es gab gesetzesbezogene Aktualisierungen. Es wird jedoch von einem reduzierten Aufwand ausgegangen, da das Unternehmen den Prozess bereits durchlaufen hat. Dies spiegelt sich auch im Preis.

Im September 2023 hat die Gustav Ramelow KG als erstes Unternehmen das AGA-Siegel Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung verliehen bekommen. Lesen Sie hier mehr dazu. Daneben befinden sich zurzeit mehrere Unternehmen im Siegelprozess. 

AGA-Mitglied: 3900€ zzgl. USt.

Nicht Mitglied: 4500€ zzgl. USt.

AGA-Mitglied: 3600€ zzgl. USt.

Nicht-Mitglied: 4200€ zzgl. USt.


Siegelprozess

Unternehmen können jederzeit mit dem Siegelprozess starten.

Es gibt keine zeitlichen Vorgaben für den Prozess.

Wie viel Zeit der Siegelprozess in Anspruch nimmt hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie viel zeitliche und personelle Kapazitäten dem Unternehmen zur Verfügung stehen und inwieweit sich das Unternehmen mit Nachhaltigkeitsthemen schon auseinandergesetzt hat. Es kann von mindestens 3 Monaten ausgegangen werden.

Nach dem das Unternehmen den Siegelvertrag unterschrieben hat, erhält es den Zugang zum Siegelfragebogen sowie das Begleitheft zur Bearbeitung. Der Fragebogen wurde mit wissenschaftlicher Expertise von Prof. Müller von der Helmut-Schmidt-Universität und seinem Team entwickelt. Nach der Beantwortung des Fragebogens werden die Angaben des Unternehmens durch die unabhängige Prüfstelle DEKRA in Form eines Audits geprüft. Das Unternehmen erhält einen ausführlichen Prüfbericht. Gibt die DEKRA die Empfehlung zur Siegelreife wird das Siegel “Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung” für zwei Jahre durch der AGA Service GmbH vergeben. Eine Rezertifizierung kann erfolgen.

Mit dem Erhalt des Siegels können Unternehmen das Siegellogo “Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung” oder auch die englische Variante “Certified Sustainability Performance” außenwirksam nutzen (z.B. auf der Unternehmenswebsite). Zudem erhält das Unternehmen neben dem Prüfbericht eine Siegelurkunde. g zu unterzeichnen, so kann ggf. eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. 

Je nachdem, ob ihr Unternehmen mehrere Standorte mit gleicher Funktion/ Geschäftsmodell/ Lieferkette hat oder sich Gesellschaften in den Merkmalen unterscheiden, wird individuell geprüft, inwiefern das Siegel “Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung” für alle Standorte/Gesellschaften vergeben werden kann oder eine Einzelbetrachtung nötig ist. Je nach erhöhtem Mehraufwand beim Audit kann dies einen Aufpreis bei den Siegelkosten bedeuten. Immer versuchen wir jedoch Unternehmen ein bestmögliches Angebot zu machen.

Nachdem Unternehmen den Siegelprozess durchlaufen haben, konnten ggf. Lücken identifiziert werden. Um diese zu schließen, bieten wir Mitgliedsunternehmen einen Zugang zu einem Beratungsnetzwerk im Bereich Nachhaltigkeit. Zudem werten die Kolleginnen und Kollegen der betriebswirtschaftlichen Beratung mit Unternehmen die Siegel-Standortanalyse aus und erarbeiten einen Fahrplan fürs weitere Vorgehen.

Der AGA bietet zudem Merkblätter zum LkSG, dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Des Weiteren gibt es verschiedene Weiterbildungsangebote zu dem Thema Nachhaltigkeit. Insgesamt steht Mitgliedsunternehmen das AGA-Team jederzeit zur Verfügung.


Fragebogen

Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stefan Müller von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und seinem Team entwickelt. Er basiert auf der gesetzlichen Grundlage der ESRS und den Anforderungen des LkSG. Anhand des Fragebogens erhalten Unternehmen eine Einschätzung, welche gesetzlichen Anforderungen (im Rahmen der CSRD und des LkSG) sie bereits erfüllen oder können diesen als Rahmenwerk verwenden, um sich zukunftssicher aufzustellen

Die Beantwortung der Frage kann in Abstufungen vorgenommen werden. Je nach Abstufung werden Punkte von 0 bis 3 vergeben. Fragen, die nicht wesentlich sind, werden aus der Bewertung genommen. Es findet eine relative Bewertung statt (erreichte Punktzahl/mögliche Punktzahl)

Wir verwenden das Online-Tool Webropol.

Der Fragebogen umfasst insgesamt 98 Fragen, davon 85 basierend auf den ESRS-Offenlegungspflichten, 11 auf dem LkSG und 2 auf den Handel spezialisierte Fragen.

Zum einen findet eine Einteilung in die Themenbereiche Umwelt, Soziales und Governance statt. Darüber hinaus sind die Fragen nach den Einzelstandards der ESRS gegliedert. In jedem Standard finden sich Fragen zu Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen. Diese werden entsprechend im Begleitheft gekennzeichnet.

Ob eine Frage für Sie relevant ist, entnehmen Sie zum einen der Einordnung und zum anderen der Wesentlichkeitsanalyse. Kommen Sie auf Basis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse zu dem Schluss, dass eine Frage bzw. ein Themenbereich für Sie nicht wesentlich ist, dann geben Sie dies bitte im Fragebogen an und geben bitte zwingend eine Begründung dazu ab. Im Rahmen des Audits, durchgeführt von der DEKRA, wird die Plausibilität Ihrer Angaben und entsprechend auch bzgl. der Wesentlichkeit überprüft. Es gibt zudem Fragen (im Bereich Allgemeine Anforderungen und Offenlegung), die für alle Unternehmen immer wesentlich sind.

Auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen Fragen identifizieren, die für Sie nicht wesentlich sind und entsprechend nicht beantwortet werden müssen. Wenn Sie zu einer Frage keine Informationen vorliegen haben, geben Sie dies entsprechend der Antwortmöglichkeit an. Wir gehen derzeit davon aus, dass noch ein weiter Weg vor den Unternehmen liegt und auch „Vorreiter“ lediglich 30% der Anforderungen erfüllen. Das Siegel wird daher schon ab 15% Erfüllungsgrad derzeit vergeben. Daher ist es für den Erhalt des Siegels nicht zwingend erforderlich, jede Frage zu beantworten. Die Fragen müssen nicht zum Zeitpunkt des Zusendens des Fragebogens und dem dann herrschenden Ist-Zustand beantwortet werden. Sie können den Fragebogen und das Begleitheft auch nutzen, um entsprechende Richtlinien und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

Ja, bei jeder Frage gibt es ein Anmerkungsfeld, welches Sie gerne für Informationen oder Hinweise nutzen dürfen.

Eine individuelle Gewichtung der Fragen gibt es nicht. Alle Fragen, die immer wesentlich sind oder für Ihr Unternehmen auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden, gehen in die Bewertung mit ein. Nur Fragen, die auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft wurden, werden aus der Auswertung herausgenommen. 

Es gibt Fragen (z.B. im Bereich Allgemeine Anforderungen und Offenlegung), die für alle Unternehmen immer wesentlich sind. Alle anderen Frage können Sie auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse für sich als wesentlich oder nicht-wesentlich identifizieren. Sie können das Siegel auch bekommen, wenn Sie einige Fragen nicht beantworten, bzw. Sie dazu keine Informationen vorliegen haben. Insgesamt muss ein Erfüllungsgrad von mind. 15% erreicht werden und Sie müssen alle die für Sie bereits geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es gibt keine bestimmten Pflichtfragen, deren nicht Beantwortung zu einem Ausschluss des Siegels führen.

Sie können Auszüge des Fragebogens und Begleithefts einsehen.

Die Vergabe des Siegels findet auf Basis eines Erfüllungswerts statt. Ziel ist es Ihren Standort in Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zu analysieren und Lücken aufzuzeigen. Eine Bewertung Ihrer Angaben und Maßnahmen/Kennzahlen, ob gut oder schlecht, findet nicht statt.

Das Begleitheft bietet zum einen Überblick über den Siegelprozess, den Hintergründen zur Entwicklung und einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen. Zum anderen bietet es weitere Hinweise, Anforderungen und Hilfestellungen zu jeder Frage des Siegelfragebogens. Für jede Frage findet eine allgemeine Einordnung statt, es werden die Regelungsquellen genannt und Hinweise zur Einstufung der Wesentlichkeit gegeben. Des Weiteren folgt eine Auflistung der gesetzlichen Anforderungen, diese geben Hinweise zum Umfang der Frage und dem, was die DEKRA beim Audit überprüft. Letztlich folgen Hilfestellungen von Seiten des AGA, die Sie dabei unterstützen sollen, die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Die Hilfestellungen sind von unterschiedlichem Umfang und haben keine rechtliche Bindung. Sie dienen jedoch als Ansatzpunkt für die Implementierung der geforderten Anforderungen.

Das Siegel-Team des AGA steht Ihnen jederzeit für Fragen als Ansprechpartner bereit.


Audit

Das Audit wird durchgeführt von der DEKRA Assurance Services Gmbh.

Das Audit nimmt ca. 1 Tag in Anspruch (6-8 Stunden).  

Es gibt sowohl die Möglichkeit eines vor-Ort als auch eines Remote-Audits.

Zu jeder Frage liegen (Nachweis-)Dokumente vor und der Ablageort ist bekannt (z.B. ein Ordner je Frage).

Die Auditkosten sind im Siegelpreis enthalten.

Grundsätzlich sind verschiedenste Arten der Nachweisdokumentation möglich, z.B.:

  • Jegliche Form schriftlicher Nachweise (Code of Coduct, Arbeitsschutzrichtlinie, Nachweise über Schulungsteilnahmen, Mitarbeitendenlisten, Managementhandbuch, Aushänge, etc.)
  • Fotos

Unternehmen erhalten einen Prüfbericht der DEKRA.

Kontakt

Warnke
Lina Warnke
Referentin Betriebswirtschaft und Studien
Tel.: 040 30801-163
Wemhöner
Janis Wemhöner
Bereichsleiter Bildung und Handel
Tel.: 040 30801-239
Tjin
Eddie Tjin
Kaufmännischer Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-168