13.11.2024

Zeugnis - Bewertungsbogen

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Das Zeugnis soll den zukünftigen Arbeitgeber über die Qualifikation des Bewerbers unterrichten und insoweit den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen fördern. Aufgrund dieser Zweckbestimmung hat das Zeugnis vollständig und wahrheitsgemäß zu sein, soll aber von dem verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein. Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen kann unser Bewertungsbogen helfen. Dieser stammt aus unserem HR.DokGenarator und stellt eine Ergänzung zu unserem Merkblatt "Zeugnis" dar.

ArbeitszeugnisKündigung

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234