13.11.2024

Zeugnis

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Das Zeugnis soll den zukünftigen Arbeitgeber über die Qualifikation des Bewerbers unterrichten und insoweit den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen fördern. Aufgrund dieser Zweckbestimmung hat das Zeugnis vollständig und wahrheitsgemäß zu sein, soll aber von dem verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein.

ArbeitszeugnisKündigung

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Wiese
Anna Wiese
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