01.11.2023

Whistleblowing

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Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz hat Deutschland eine EU-Vorgabe erst verspätet umgesetzt. Nachdem es für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten jetzt seit dem 2. Juli 2023 zwingend Anwendung findet, müssen die Regelungen des Gesetzes ab dem 17. Dezember 2023 auch Unternehmen ab einer Größe von 50 Beschäftigten umsetzen. Schließlich gibt das Merkblatt Ihnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die betriebliche Umsetzung der Pflichten nach dem Hinweisgebergesetz.

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Anna Wiese
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