15.06.2022

Vorerbe - Nacherbe „Das Testament der alten Dame“

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Die alte Dame hatte es besonders gut gemeint mit ihrer Enkelin. Für jahrelange Pflege und finanzielle Unterstützung sollte sie die Haupterbin werden. Die alte Dame setzte also säuberlich ein handschriftliches Testament auf. Ihr Grundstück wurde – genau nach Quadratmetern – zwischen der Enkelin und ihrem Sohn aufgeteilt. Das Haus sollte nur der Enkelin gehören. Dann wollte die vorsichtige alte Dame noch Vorsorge treffen gegen „Erbschleicher“. Das Grundstück sollte immer in der Familie bleiben. Und deshalb bestimmte sie weiter Folgendes: „Als Nacherben kommen nur die Kinder meines Sohnes und meiner Enkelin in Frage. Angeheiratete Personen haben kein Erbrecht. Das Grundstück ist ohne Einwilligung sämtlicher Erben unveräußerlich.“ Aus dieser Regelung ergaben sich für Sohn und Enkelin schon bald nach dem Tode der alten Dame große Schwierigkeiten und Probleme. Das Nachlassgericht sollte einen Erbschein ausstellen. Es musste hierbei berücksichtigen, dass das Haus nicht unabhängig vom Grundstück vererbt werden konnte.Das Gericht teilte deshalb Grund und Boden samt Gebäude in Bruchteile zwischen Sohn und Enkelin auf.

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Wiese
Anna Wiese
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