11.09.2024

Videoüberwachung der Verkaufsräume

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Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, zu denen auch die Verkaufsräume von Einzelhandelsunternehmen gehören, ist im Bundesdatenschutzgesetzt geregelt. Der zentrale Wertungsmaßstab bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Videoüberwachung ist immer die Verhältnismäßigkeit.

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234