17.09.2024

Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern

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Videoüberwachungen werden nicht nur zur Aufklärung möglicher Kundendiebstähle eingesetzt, sondern auch zur Überwachung des eigenen Personals. Wird dann eine wegen eines dadurch aufgedeckten strafbaren Verhaltens eines Mitarbeiters ausgesprochene Kündigung mit der Videoaufnahme begründet, so ist fraglich, ob das Gericht das Videoband als Beweismittel verwerten darf oder nicht. Und was hat sich mit Einführung der DS-GVO geändert?

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234