03.01.2019

Tarifvertrag Hamburger Wirtschaftsraum - Altersteilzeit

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Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit Hamburger Wirtschaftsraum, gültig ab 1. Mai 2000, enthält unter anderem folgende Regelungen: Voraussetzungen und Vereinbarungen von Altersteilzeit, Dauer und Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, Beiträge zur Rentenversicherung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie weitere Bestimmungen.

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 040 30801-211