09.04.2024

Nachhaltigkeitsbericht

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Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen kann freiwillig oder aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus erfolgen. Aufgrund von neuen regulatorischen Anforderungen wird die Zahl der verpflichteten Unternehmen in den kommenden Jahren steigen. Dies erfolgt insbesondere durch die europäische Corporate Substainability Reporting Directive (CSRD). Als verbreitete Nachhaltigkeitsstandards kommen bei der freiwilligen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Frage. Bei der verpflichtenden Umsetzung müssen die ESRS befolgt werden. Die gesetzlichen Anforderungen sowie die GRI und ESRS-Standards werden in der nachfolgenden Übersicht ausführlich erläutert. Zusätzlich wird ein Leitfaden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung gestellt.

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Anna Wiese
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