09.04.2024

LkSG: Risikoanalyse

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LkSG Risikoanalyse: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, die in den Anwenderkreis fallen, eine Risikoanalyse über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken des Unternehmens durchzuführen. Die Risikoanalyse soll wirksam und angemessen sowie in den Geschäftsabläufen verankert sein. Die Verantwortung für das Risikomanagement soll auf eine konkrete Person übertragen werden. Nach dem LkSG soll sich die Geschäftsleitung einmal im Jahr bei der verantwortlichen Person über ihre Arbeit informieren. Im Merkblatt wird zusätzlich ein Orientierungsleitfaden zur Durchführung der Risikoanalyse zur Verfügung gestellt. Abgerundet wird das Merkblatt mit einer Übersicht über verschiedene Standards, die für die Durchführung der Risikoanalyse genutzt werden können.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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