09.04.2024

LkSG: Grundsatzerklärung

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LkSG: Grundsatzerklärung- Wie verfasse ich eine Grundsatzerklärung?: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, die in den Anwenderkreis fallen, eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens zu erstellen. Ziel der Grundsatzerklärung ist es, eine Verfahrensbeschreibung zur Erfüllung der unternehmerischen Pflichten zu entwerfen. Durch die Erklärungen sollen die Erwartungen des Unternehmens an Beschäftigte und Zulieferer definiert werden. Im Merkblatt wird über die Informationen zur Grundsatzerklärung hinaus eine Übersicht über verschiedene Menschenrechtsstandards zur Verfügung gestellt. Diese können Teil der Grundsatzerklärung werden.

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