04.09.2019

Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen

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Da die Finanzbehörden nicht befugt sind, steuerliche Sachverhalte im Ausland aufzuklären, sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet worden, rückwirkend ab 2003 an der Aufklärung von Geschäftsbeziehungen zu Konzerngesellschaften im Ausland mitzuwirken. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen gezwungen sind zu dokumentieren, wie und in welchem Umfang grenzüberschreitend mit verbundenen Unternehmen (oder neuerdings eigenen Betriebsstätten, siehe dazu a.E.) im Ausland Geschäfte getätigt werden.

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