22.01.2024

Betriebsverfassung - Eigene Rechte der Mitarbeiter „rund um den Arbeitsplatz“

Downloads | Personal | Recht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt den Mitarbeitern Mitwirkungsrechte am Arbeitsplatz ein. Diese entsprechen weitgehend der in vielen Firmen üblichen Praxis. Ein Betriebsrat ist nicht Voraussetzung für Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Diese können ihre Rechte auch dann geltend machen, wenn ein Betriebsrat nicht vorhanden ist. Ebenso muss der Arbeitgeber nicht von sich aus einen Betriebsrat einführen

PersonalArbeitsbedingungenBetriebsrat

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234