07.08.2024

Arbeitsvertrag - Werkstudentenvertrag

Downloads | Recht

Der Werkstudentenvertrag ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer als Vollzeitstudent immatrikuliert oder an einer staatlich anerkannten Fachhochschule eingeschrieben ist, welches er zu Beginn eines jeden Semesters anhand einer Immatrikulationsbescheinigung im Original nachweisen muss. Ferner wird für diese Art der Beschäftigung vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer noch nicht schriftlich über das Gesamtergebnis seiner Abschlussprüfung unterrichtet wurde. Innerhalb dieser Beschäftigungsform ist eine Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche innerhalb des Semesters möglich. Bei beiderseitigem Einvernehmen kann die Stundenzahl innerhalb der Semesterferien auf 40 Stunden pro Woche erhöht werden.

Aus- & WeiterbildungPersonal

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234