18.09.2024

Arbeitsunfähigkeit im Urlaub

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Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs, treffen ihn zunächst die allgemeinen Anzeige und Nachweispflichten. Bei einem Auslandsaufenthalt ist er darüber hinaus zu weitergehenden Mitteilungen verpflichtet. Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflichten, kann er keine Nachgewährung des Urlaubs für die „verlorenen“ Arbeitstage verlangen.

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234